Hallo Community, die Agentur für Arbeit beanstandet die KUG-Abrechnung mit Vollausfall Gehaltsempfänger; konkret: Abrechnungsmonat 2/2021 mit 160 Sollstunden. Gehaltsempfänger 3200,-€ hat eine durchschnittliche mtl. Arbeitszeit von 173,33 Std. Die Berechnung mit der durchschnittlichen Arbeitszeit wird nicht beanstandet, aber das ermittelte Ist-Entgelt von 0,-€. Die Sachbearbeiterin der Agentur für Arbeit zieht von 173,33 durchschnittliche Arbeitszeit die tatsächlichen 160 Ausfallstunden ab, sodass für 13,33 Stunden ein rechnerisches Ist-Entgelt von 246,10€ entsteht. In Summe macht diese Differenz für diesen Mitarbeiter im Februar eine Kürzung des Leistungsantrages von insgesamt gut 500,-€ aus. Für mich war bisher Vollausfall = 0,-€ Ist-Entgelt... Weiß Jemand, ob die Berechnung der Sachbearbeiterin korrekt ist? Wie ist darauf zu reagieren? Mit einer entsprechenden Vereinbarung von 100% Gehaltskürzung bei KUG in Monaten mit Sollarbeitszeit kleiner als durchschnittlicher Arbeitszeit kommt man hier wohl nicht weiter; da die Berechnung der Sachbearbeiterin losgelöst von der Gehaltsabrechnung (0,-€ Gehalt) durchgeführt wurde... Besten Dank vorab...
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