Im Antragsportal (Überbrückungshilfe) erfolgt die Anrechnung von Soforthilfe offenkundig pauschal zu 1/3 in Überschneidungszeiträumen. Da geht es nur um die erhaltene Soforthilfe, unabhängig von etwaig zurückzuzahlenden Beträgen. Bspl.: Antrag Soforthilfe gestellt in 4/2020, Auszahlung EUR 9.000,-. Bei der Berechnung im Antragsportal gibt es keine Angabemöglichkeit zu dem tatsächlich zustehenden Soforthilfebetrag, sondern Förderbetrag für Juni wird um EUR 3.000 gekürzt. Im vorliegenden Fall dürfte es aber zu einer relevanten Teilrückforderung der Soforthilfe für Juni kommen. Sieht jemand hierfür andere Lösungen? Besten Dank und beste Grüße
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