Sehr geehrter Herr Vogt, die Prüfung zum Umsetzen der Programmverbindung in das Programm Gesonderte – und einheitliche – Feststellung hat leider ergeben, dass die Schnittstelle auch für zukünftige Feststellungszeiträume nicht angeboten wird. Hauptgrund dafür ist, dass die bisherige Schnittstelle zur Anlage EÜR für die Schnittstelle zu den neuen Anlagen nicht genutzt werden kann, da sich technische Rahmenbedingungen geändert haben. Es müsste eine ganz neue Programmverbindung entwickelt werden. Dies ist nicht schnell realisierbar und nur mit einem hohen Entwicklungsaufwand verbunden. Des Weiteren sind vergleichsweise wenig Kanzleien von diesem Sachverhalt betroffen (ca. 1% der elektronisch übermittelten GuE-Fälle). Wir verstehen, dass für Sie dieses Argument ggf. nicht von hoher Bedeutung ist, für uns ist bei der Prüfung der umzusetzenden Themen jedoch u. a. entscheidend, wie viele unserer Mitglieder von einer Lösung profitieren. Trotz allem können wir Ihren Wunsch nach einer Programmverbindung gut verstehen, die Entscheidung gegen eine Umsetzung ist uns nicht leicht gefallen. Die Entwicklerkapazitäten werden derzeit in die Weiterentwicklung der DATEV Steuerprogramme investiert. Neben den vorrangig zu berücksichtigenden gesetzlichen Änderungen stehen bzw. standen derzeit folgende Themen im Vordergrund: Ergänzen der bisherigen Übersicht "Elektronische Übermittlung" im DATEV Arbeitsplatz pro um Übermittlungsinformationen zur E-Bilanz (seit August 2016, DVD 10.0) Modernisieren der Programmoberfläche, insb. der Erfassungsformulare (geplante Freigabe: Anfang 2017) Neue Funktion "Blick in weitere Jahre", die z. B. das zeitgleiche Öffnen eines Vorjahresbestands ermöglicht (geplante Freigabe: Anfang 2017) Gemeinsamer elektronischer Datenaustausch zwischen Kanzlei, Mandant und weiteren Dritten; in einem ersten Schritt soll der elektronische Belegaustausch zwischen Mandant, Kanzlei und Finanzverwaltung realisiert werden (geplante Freigabe: ab 2018). Auch wenn Ihnen in dieser Aufzählung Ihre gewünschte Programmverbindung fehlt, hoffen wir, dass Sie von den oben genannten Themen in der Praxis profitieren werden. Mit freundlichen Grüßen Stephanie Vogeley DATEV eG
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