Hallo Felix_Mueller, beim gewünschten Splitten den Mandantentyp Einzelunternehmer empfehle ich generell das Herauslösen des privaten Teils in eine eigene Mandantennummer. Hier sind meistens viel weniger Sachverhalte (ESt, USt, GewSt, Fibu, Lohn, usw.) betroffen. Sie legen einen neuen Mandanten als natürliche Person an. Dabei können sie beim Steuerpflichtigen über die Schaltfläche Adressat auswählen auf die bestehenden Stammdaten zugreifen und diese komplett übernehmen. Bedeutet auch, alle Stammdaten sind identisch und müssen im System nur einmalig gepflegt bzw. aktualisiert werden . Das Kennzeichen Steuerberater ist Empfangsbevollmächtigt müsste ggf. für die neue Mandantennummer erneut gesetzt werden. Das betrifft auch weitere in Ihrer Kanzlei eingesetzte Informationen oder Zuständigkeiten beim Mandanten und damit der effizienten Kanzleisteuerung. Durch eine geschickte Wahl des Mandantennamens z.B. Patzschke, Stephan ESt oder Patzschke, Stephan PV / VuV können sie sich die spätere Suche vereinfachen. Primär müsste dann die Leistung Einkommensteuer vom früheren Mandanten in der Leistungsübersicht dem aktuellen Mandanten neu zugeordnet werden. Das Umspeichern innerhalb der ESt ist nicht zwingend notwendig, es handelt sich um den gleichen Mandanten/steuerlichen Fall, nur unter einer anderen (früheren) Verwaltungsnummer, es sind hier keine Folgeprobleme zu erwarten. Wie Sie dann mit den Dokumenten oder ggf. offenen Fristen umgehen, müssen sie selbst entscheiden. Wenn Sie eine Auftragsverwaltung in EO comfort oder Auftragsinfo in EO classic nutzen, dann müssten hier entsprechende Nacharbeiten zum Weiterführen der Aufträge unternommen werden. Das ist jetzt keine Garantie auf Vollständigkeit. Ich hoffe es hilft Ihnen weiter 😉 Freundliche Grüße Stephan Patzschke Außendienst Kanzleimanagement
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