Hallo Community, der Jahreswechsel steht vor der Tür. Dafür haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen rund um das Thema „Jahreswechsel im Rechnungswesen“ zusammengefasst. Übergreifende Informationen zum Jahreswechsel 2021/2022 finden Sie gebündelt unter: www.datev.de/jahreswechsel Dort finden Sie auch die Details zu den nachfolgend angerissenen Themen und weitere, ständig aktualisierte Informationen (www.datev.de/jahreswechsel-rechnungswesen). NEU: Software-Bereitstellung zum Jahreswechsel Ab sofort steht die „Vorabversion 10.21“ Ihres DATEV-Rechnungswesen-Programmes mit den Kontenrahmen und amtlichen Formularen für 2022 zur Verfügung. Damit sind eine vorzeitige Jahresübernahme nach 2022 sowie die Ausgabe umsatzsteuerlicher Auswertungen für 2022 möglich. Die Jahreswechsel-Version mit den gesetzlichen Änderungen stehen Ihnen ausschließlich im Rahmen des Update-Termins 30.12.2021 voraussichtlich ab 18:15 Uhr zum elektronischen Abruf zur Verfügung. Es wird kein Haupt-Release der DATEV-Programme geben. Voraussetzung für die Installation dieser Jahreswechsel-Version sind die DATEV-Programme 15.0, die im August 2021 bereitgestellt wurden. Wenn Sie die DATEV-Programme 15.0 erst zum Jahreswechsel installieren, müssen Sie zusätzlich alle jeweils aktuellen Service-Releases zwischen den DATEV-Programmen 15.0 und dem 30.12.2021 installieren. Weitere Informationen finden Sie in diesem Hilfe-Dokument: Geänderte Jahreswechsel-Bereitstellung: DATEV-Programme 15.0 (August 2021) sind Installationsvoraussetzung für den kommenden Jahreswechsel und im Beitrag „Anpassungen in den Programmen“. Hinweis für DATEV Mittelstand: Für die Freischaltcode-Versionen von Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen compact bzw. Mittelstand Faktura gibt es weiterhin zwei Haupt-Releases (Jahreswechsel und August). Die ISO-Downloads der Jahreswechsel-Versionen 10.3 stehen voraussichtlich ab 30.12.2021 (ab 18:15 Uhr) unter www.datev.de/download-compact bereit. Der Datenträger-Versand erfolgt voraussichtlich von Mittwoch, 12.01.2022 bis Dienstag, 18.01.2022 Alle Informationen zur Auslieferung von DATEV-Programmen finden sie hier: www.datev.de/softwareauslieferung Informationen zum Jahreswechsel Betriebliches Rechnungswesen auch als Video In diesem Jahr stellen wir Ihnen die wichtigsten Themen rund um den Jahreswechsel in der Finanzbuchführung erstmals zusätzlich als Video vor. Jahreswechselthemen zur Finanzbuchführung: Übersicht der gesetzlichen Änderungen Für 2022 gibt nach aktuellem Stand keine geänderten Steuersätze in den EU-Mitgliedstaaten, lediglich für pauschalierende Landwirte steht voraussichtlich eine Senkung des Steuersatzes an. Bei der Übermittlung der Statistik Verdiensterhebung verkürzt sich der Turnus und die E-Rechnung wird Pflicht in weiteren Bundesländern. Erstmals werden zum Jahreswechsel auch funktionale Neuerungen bereitgestellt. Mehr… Anpassungen in den Programmen Hier erfahren Sie, welche Änderungen die neuen Versionen mit sich bringen, wann und wie Sie die Jahreswechsel-Version und die „Vorabversion“ Ihres Rechnungswesen-Programms erhalten und was Sie bei den aktualisierten Kontenrahmen, den BWAs und allgemein beim Jahreswechsel beachten müssen. Mehr… Wichtige Tätigkeiten beim Jahreswechsel Damit Sie den Überblick über die wichtigsten Tätigkeiten und Termine zum Jahreswechsel behalten, haben wir diese für Sie zusammengefasst. Außerdem erfahren Sie, wo Sie weitere Informationen und Checklisten zum Jahreswechsel finden. Mehr… Betriebswirtschaftliche Branchenpakete: Neuerungen und Aktualisierungen Zum Jahreswechsel ergeben sich aufgrund gesetzlicher Anforderungen und Vorgaben externer Partner und Verbände Änderungen bei den bestehenden Betriebswirtschaftlichen Branchenpaketen. Mehr… Jahreswechselthemen zum Jahresabschluss: Steuerlicher Betriebsvermögensvergleich (BVV) – Auswirkungen beim Buchen Mit der Taxonomie 6.4 (gültig für das Wirtschaftsjahr 2021) wird der E-Bilanz-Berichtsbestandteil „Steuerlicher Betriebsvermögensvergleich“ für fast alle Rechtsformen verpflichtend. Mehr... Kontenzweckfehler vor Beginn des Wirtschaftsjahrs 2021 korrigieren Wenn bei der Jahresübernahme nach 2022 in den DATEV-Rechnungswesen-Programmen Kontenzweckfehler angezeigt werden, korrigieren Sie diese, bevor Sie mit der Buchführung für 2021 beginnen. Nur so ist sichergestellt, dass die Werte im Jahresabschluss für 2022 passen. Lesen Sie, wie Sie Fehler in den Kontenzwecken erkennen. Mehr… E-Bilanz Denken Sie daran, dass die Steuererklärungsfrist für den Veranlagungszeitraum 2020 in beratenden Fällen am 31.05.2022 endet. Übermitteln Sie die Erklärungen und E-Bilanzen bis zu diesem Zeitpunkt. Mehr… Programmverbindung Steuern Die Ermittlung der steuerrelevanten Werte in Kanzlei-Rechnungswesen wird passend zu den Steuerformularen 2021 zum Jahreswechsel aktualisiert. Auch die für 2021 neu eingeführten Konten und Kontenzwecke werden berücksichtigt. Mehr… Standardzuordnungstabellen und Kontenzwecke: Alles Wichtige zum Jahreswechsel Erfahren Sie, wann die neuen Zuordnungstabellen (ZOT) bzw. Schemata (Neuer Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken) zur Verfügung stehen und welche Änderungen es gibt.. Mehr…
... Mehr anzeigen