...da hänge ich mich an die Frage an! Habe auch die Schreiben der Mandanten erhalten. Eine nochmalige kurze Überprüfung des Zahlenwerks ergibt bei allen Mandanten, die nicht freiwillig und aufgrund meiner Empfehlung in 2020 bzw. 2021 zurückgezahlt haben, dass die Soforthilfen komplett zurückzuzahlen sind. Wie formulieren andere Kanzleien die empfohlenen Informationsbriefe an diese Mandanten (gerade im Hinblick auf die Rechtsberatung, die nicht vom Steuerberater erfolgen darf? Bin da etwas ratlos. Wenn die Zahlen eine eindeutige Sprache "sprechen", wäre es doch angezeigt, die Hilfen zurückzuzahlen. Daran ändert ja auch keine Rechtsberatung etwas. Die Schreiben formulieren ganz klar, dass dieses Formular bei Mandanten, die erst bis 30.06.23 zurückzahlen, auch erst nach der erfolgten Überweisung gesendet werden darf. Bedeutet doch so kurz vor Weihnachten, dass diese kleinen Unternehmen, die es bei mir betrifft, sicherlich nicht sofort 9 T€ bzw. 5 T€ zurückzahlen können. Demzufolge wäre erstmal nichts zu veranlassen.... Wäre schön, wenn Sie als Kollegen schreiben, wie dies in Ihren Kanzleien/ Büros gehandhabt wird! Vielen Dank!
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