Hallo Community, Hallo Herr Lachmann, ist diese Lösung vier Jahre später immer noch der einzige Weg, diese alltägliche "Arbeitszimmerproblematik" in Kanzlei-Rechnungswesen zu lösen? Mir wäre ein auf unterschiedliche Konten anwendbarer, individueller Steuerschlüssel ebenfalls lieber. Ein Steuerschlüssel, der dafür sorgt, dass die Vorsteuer nur aus dem reduzierten, nicht privatem Betrag gezogen wird, der Brutto-Privatanteil gegen Grundstücksaufwand gebucht wird und der betriebliche Anteil netto auf dem entsprechenden Raumkostenkonto verbleibt. Solche Sachverhalte sind ja Alltag, sie kommen immer wieder vor. Nicht nur im Bereich der Raumkosten, auch im Bereich der Kommunikationskosten, bei KFZ-Kosten, Waschmaschinen *lach* und und und... Mit freundlichen Grüßen Kai-Andreas Degen @Marco_Lachmann schrieb: Hallo 123servus, ihr gewünschtes Ergebnis kann man erreichen, indem man eine Faktor-2-Funktion auf ein Konto (z.B. 4241) legt. Zusatzfunktion: Nur Vorsteuer zulässig Hauptfunktionstyp: AV - Automatische Vorsteuer Hauptfunktion: 31 - Vorsteuer Faktor 2 Funktionsergänzung: 1 - Normal-Satz Faktor 2 - Prozentsatz: 23,80 Faktor 2 - Konto 1: 1860 Faktor 2 - Konto 2: 4241 Mit freundlichen Grüßen Marco Lachmann Service Rechnungswesen (FIBU) DATEV eG
... Mehr anzeigen