Hallo zusammen, heute ist dieser Artikel (Link) auf DATEV unter Aktuelles - Nachrichten Steuren & Recht erschienen Steuerentlastung für E-Dienstwagen und Jobtickets - Bundesrat stimmt zahlreichen Änderungen im Steuerrecht zu Der folgende Satz leuchtet mir nicht ein. Für E-Autos, die nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 angeschafft werden, sinkt dieser Wert nun auf 0,5 Prozent. Was bedeutet dieser Satz in Hinsicht auf eine Neufahrzeugbestellung? Kann eine Neufahrzeug auch vor dem 31.12.2018 bestellt worden sein und nach dem 01.01.2019 zugelassen werden und ist damit die 0,5% Versteuerung erfüllt? Hier der komplette Satz: Außerdem entlastet das Gesetz Fahrer elektrisch angetriebener Dienstwagen und Hybridfahrzeuge: Bisher mussten sie die Privatnutzung mit einem Prozent des inländischen Listenpreises pro Kalendermonat versteuern. Für E-Autos, die nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 angeschafft werden, sinkt dieser Wert nun auf 0,5 Prozent. Die Neuregelung gilt auch für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge. Danke
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