Hallo Zusammen, wir haben folgendes Problem: Ein MA verdient weit über der Beitragsbemessungsgrenze und war im Januar 19 für ein Tag krank. Lt. DÜ-Protokoll zum Antrag auf Erstattung hat das System ein fortgezahltes Bruttoarbeitsentgelt in Höhe von 462,38€ und eine Erstattung in Höhe von 250,54€ errechnet. Der AG hat bei der DAK 50% Erstattungssatz gewählt. Auf der 2. Seite des Erstattungsantrag steht: "Begrenzung auf BBG"-Nein! Das ist doch falsch, hier müsste ein "Ja" stehen! Bei allen anderen KK ist dies korrekt. Ich habe herausgefunden, dass bei den Institutionen Krankenkasse die DAK mit der BN: 15035218, unter dem Reiter " U1/U2 Sätze ab 2010" der Haken bei Begr. auf BBG für U1/U2 fehlt. Ich habe die ITSG daraufhin angeschrieben. Diese meint, dass es Aufgabe der einzelnen KK sei. Sie stellen nur die Datei zum Download bereit. Die DAK habe ich auch schon informiert. Ich glaube aber der Sachbearbeiter war da überfordert. Hat jemand das gleiche Problem, bzw. kann mir einer eine Lösung anbieten? Vielen Dank und noch einen schönen Tag. Christian Sobernigg
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