Hallo liebe Community, ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Ich habe einen Mandanten, der seine Minijobber rechtzeitig aufgefordert hat, die Bescheinigung über das erste Dienstverhältnis einzureichen, damit diesen die EPP ausgezahlt und die Erstattung in der LSt-Anmeldung 8/2022 angemeldet werden kann. Nun gibt es ja leider immer Kandidaten, denen Monate später einfällt, dass sie da ja etwas abgeben sollten. Besagter Minijobber möchte jetzt die EPP ausbezahlt bekommen, weil er JETZT die Bescheinigung vorlegt. Er behauptet das Finanzamt habe ihm gesagt, dass der Arbeitgeber die EPP noch auszahlen soll. Muss das mein Mandant tatsächlich tun? Und wenn ja, wo steht das? Ich kann ja jetzt nicht alle paar Wochen Lohnsteueranmeldungen korrigieren, weil einem der Minijobber doch noch einfällt, dass es sich um sein erstes Dienstverhältnis handelt (und wir reden über mehr als 100 Minijobber). Ich bin der Auffassung Frist verstrichen, Arbeitgeber zahlt nicht mehr, damit kann er sich die EPP in seiner Steuererklärung holen. Vorab schon mal vielen Dank!
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