Mandant bucht selbst mit DATEV, OPOS-Buchhaltung mit Kostenrechnung. In 2022 musste er bei den kreditorischen Buchungen Kostenstellen eingeben, klar. Bei der Bezahlung über die Bank dann nicht mehr, auch klar. In 2023 wurde ein Kontenrahmenwechsel durchgeführt (SKR49 auf SKR42) und nun will DATEV auch bei den Bankbuchungen KOST1 ausgefüllt haben, und setzt automatisch die 9, wenn nichts eingegeben wird. KOST1 stellt beim neuen SKR42 ja auch die Zuordnung zu den Bereichen dar. 9 steht für Sammelposten. Aber wenn die kreditorische Buchung bereits zugeordnet wurde, muss bei der Bank doch keine Zuordnung mehr erfolgen, oder? Kann man „ausstellen", dass er bei der Bankbuchung danach fragt?
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