Hallo liebe Community, ich versuche hier mal etwas Licht ins Dunkel zu bringen und hoffentlich die eine oder andere Verwirrung aufzulösen😉. Es ist richtig, dass wir derzeit an einer neuen Cloud-Anwendung DATEV EÜR Steuern arbeiten und eine Freigabe im 4. Quartal 2023 anstreben. Mit DATEV EÜR Steuern können die Anlagen EÜR, AVEÜR und SZ für Einzelunternehmen ohne land- und forstwirtschaftliche Betriebe erstellt werden. Ich spreche also erstmal „nur“ von Einnahmenüberschussrechnungen im Bereich der Anlagen G und S in der Einkommensteuer bzw. Einkommensteuer beschränkte Steuerpflicht (ESt/BESt), was aber sicherlich einen Großteil der Anlagen EÜR ausmacht. Es ist auch richtig, dass die Anlagen EÜR, AVEÜR und SZ „irgendwann mal“ in der Einkommensteuer & Co. nicht mehr enthalten sein werden, aber bis dahin werden noch einige Veranlagungszeiträume ins Land gehen😉. Bis es so weit ist, haben Sie die Wahl, ob Sie die Anlagen EÜR, AVEÜR und SZ über die Einkommensteuer (& Co.) abwickeln möchten oder über die neue Cloud-Anwendung DATEV EÜR Steuern. DATEV EÜR Steuern kann, im Vergleich zur Einkommensteuer (& Co.), in einem Schritt mit den gebuchten Kontensalden aus Kanzlei-Rechnungswesen und den Einzelinventaren aus der Anlagenbuchführung bestückt werden. Diese Einzelwerte werden auch an die Finanzverwaltung übermittelt. Gerade Kanzleien, die häufig von der Finanzverwaltung aufgefordert werden, Kontennachweise und Inventarverzeichnisse nachzureichen, sind sehr dankbar für die Übermittlung der einzelnen Kontensalden und Einzelinventare. Dadurch muss die Steuererklärung nicht zwingend mehrmals angefasst werden, um z. B. eine Belegnachreichung anzustoßen. Wir prüfen aber gerne, ob wir bis zur Freigabe eine optionale Übermittlung der Summenwerte (wie bisher in der ESt/BESt) anbieten können. Und natürlich können Sie eine „kleine“ EÜR, die bisher nicht gebucht wird, manuell in DATEV EÜR Steuern erfassen, auch für Vereine und Stiftungen. In der Cloud-Anwendung haben wir selbstverständlich eine ELSTER-Plausibilitätsprüfung und eine Datenübermittlung an die Finanzverwaltung. In DATEV EÜR Steuern können Sie die amtlichen Formulare und das Freizeichnungsdokument erstellen und nach erfolgter Datenübermittlung bekommen Sie ein Sendeprotokoll. Es entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten bei der Nutzung von DATEV EÜR Steuern, auch eine separate E-Steuern-Pauschale fällt nicht an. Den ermittelten Gewinn bzw. Verlust können Sie im Anschluss in die ESt bzw. BESt übernehmen. Und ebenso können Sie den Gewinn bzw. Verlust von mehreren Anlagen EÜR in einen ESt/BESt-Bestand übernehmen. DATEV EÜR Steuern können Sie über die eigene Leistung aus dem DATEV Arbeitsplatz, die Programmverbindung aus Kanzlei-Rechnungswesen oder direkt aus der ESt bzw. BESt starten. Wir befinden uns mit EÜR Steuern derzeit noch in der Pilotierungsphase. Daher möchte ich nicht verschweigen, dass noch Funktionalitäten fehlen, die den Prozess erst richtig rund machen. Aber wir arbeiten daran und bis zur Freigabe werden noch einige Dinge umgesetzt werden. Hier auszugsweise ein paar Themen, die ganz aktuell in der Umsetzung sind bzw. bis zur Freigabe im 4. Quartal noch kommen: Speichern in DMS/Dokumentenablage Speichern in Meine Steuern Bereitstellen zur späteren Übermittlung Anbindung an Freizeichnung online EÜR Steuern mit der ESt bzw. BESt übermitteln Übergabe der Gegenstandswerte an die Rechnungsschreibung Ich hoffe, mit diesen Informationen konnte ich ein paar Knoten entwirren und Klarheit schaffen😊. Viele Grüße Silke Dürsch DATEV eG
... Mehr anzeigen