Hallo, ein Onmibusunternehmen fährt für einen Auftraggeber. Die Reise beinhaltet sowohl km im Inland (bspw. 1000 km) und km im Ausland (bspw. 1000 km). Wer ist nun verpflichtet die USt auf die im Ausland anfallenden km anzuzeigen bzw. abzuführen? Was meint Ihr? MfG
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