Hallo zusammen, wir betreuen eine Firma, die entwickelt und konstruiert im Bereich der Laser- und Medizintechnik Maschinen mit Soft- und Hardware. Nun erhielt die Firma eine Eingangsrechnung mit vielen Teilen zur Hardware, die über der Grenze von Euro 5.000,00 liegt. Auf der Rechnung steht: Umkehr der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger nach § 13 b Abs. 2 Nr. 10 i.V.m. Abs. 5 UStG. Der Aussteller der Rechnung sitzt ebenfalls in Deutschland. Ich weiß nun nicht, welches Konto im SKR 03 ich dafür benutzen kann, denn es handelt sich ja nicht um eine Bauleistung und nicht um eine Leistung, sondern um eine Lieferung aus Deutschland nach Deutschland. Nach meiner Meinung muss der Betrag in der USt-Voranmeldung in die Zeile 42 KZ 84. Ich würde sonst das Konto 3120 nehmen und umtexten, denn ein entsprechendes Konto im SKR 03 habe ich nicht gefunden. Kann mir jemand dazu eine Auskunft geben? Vielen Dank im Voraus. Ines Harnack-Schad
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