Hallo, ich würde die Gutscheine auf erhaltene Anzahlungen ohne Umsatzsteuer buchen, wenn man möchte kann man ja noch die fortlaufende Nummer, falls es eine gibt, als Belegnummer eintragen. Ein OPOs-Konto fände ich nicht zweckmäßig. Bei Einlösung wird dann umgebucht. Es wäre mir egal welcher Gutschein eingelöst wurde. Die Frage ist, ob der Mandant die Einlösung der Gutscheine richtig kommuniziert. Einen Überblick, welche Gutscheine nicht eingelöst sind, hat der Mandant sicher und wenn nicht , ist es ihm auch nicht wichtig. Beste Grüße Ute Schäfer
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