Hallo Frau Eckert, ich habe das gleiche Problem wie Herr Waßmann. Leider hilft mir Ihre Antwort nicht weiter, da bei einer GmbH eben die Abweichung zwischen Handels- und Steuerbilanz nicht über das Eigenkapital dargestellt werden dürfen. Aufgrund der Maßgeblichkeit muss das Eigenkapital der Handels- und Steuerbilanz übereinstimmen und es muss zwingend in diesem Fall ein STAP gebildet werden. So steht es jedenfalls im Kommentar und ich kenne es aus der Praxis nur so. Leider bekomme ich auch nur die Darstellung des Vorjahres hin und außerdem ist dann die Überleitungsrechnung als Auswertung falsch. Diese benötigt man eigentlich zwar nicht wenn man Handels- und Steuerbilanz anlegt, jedoch ist es eine gute Übersicht für die Mandanten die Abweichungen auf einen Blick zu sehen. Das ist schade, dass das nicht funktioniert wenn man einen STAP bucht. Vielleicht gibt es doch eine Möglichkeit? Viele Grüße Sarah Mönnighoff
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