Hallo in die Runde ich benötige mal Euer Schwarm Wissen und Hilfe Folgender Sachverhalt Arbeitnehmer Eintritt 25.09.2017 und Austritt zum 15.02.2018 - es gab dann in 08/2018 ein richterliches Urteil das dieser Arbeitnehmer noch folgende Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber hat 09/2017 200,00 € auf Grund Mehrarbeit und 12,00 € Verpflegungsmehraufwand 10/2017 700,00 € auf Grund Mehrarbeit 11/2017 600,00 € auf Grund Mehrarbeit und 72,00 € Verpflegungsmehraufwand 12/2017 500,00 € auf Grund Mehrarbeit 01/2017 70,21 € 02/2017 800,00 € Entgeltfortzahlung und Urlaubsentgelt Dieses Urteil wurde nun aber erst in 08/2019 an die Lohnabteilung übergeben. Wenn das Urteil in 2018 übergeben worden wäre hätte man einfach eine Nachberechnung anstoßen können. , Nun aber überlege ich wie man das am besten in der Lohnabrechnung darstellen könnte. Vielleicht habt Ihr ja auch einen ähnlichen Fall bereit gehabt und erfolgreich lösen können. Vielen lieben Dank im Voraus
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