Ich bin gerade dabei die Angaben zu Aktienfonds im Datev-KSt-Programm zu erfassen. In der KSt-Berechnung wird zutreffend 80% der Erträge bei der Steuerberechnung als steuerfrei abgezogen. Im GewStFormular (Zeile 40a) wird der gleiche Wert (80% Teilfreistellung) auch zutreffend mit Verweis auf 20 Abs. 5 InvStG angezeigt. Allerdings kann man den Wert nicht ändern (automatische Verknüpfung) und bei der Gewerbesteuerberechnung werden auch genau 80% gekürzt und nicht nur 40%. Wenn dieAngaben zur Teilfreistellung aus KSt in GewSt übernommen wird, müsste doch auch automatisch die Freistellung bei der GewSt auf 40% gekürzt werden?? Ist das ein Programmfehler oder muss ich an irgendeiner Stelle noch ein Knöpfchen drücken?
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