Hallo Frau Fitschen, Vertreter für die Vertreterversammlung können nur natürliche Personen sein. Dementsprechend hatten alle Mitglieder, die juristische Personen oder Personengesellschaften (z.B. GbR, Partnergesellschaften) sind, bis zum 30.09.2019 (Zugang bei DATEV) die Möglichkeit eine natürliche Person als ihren Vertreter zu benennen. Zur Benennung hat der Wahlausschuss in seinem Brief Anfang Juli 2019 aufgerufen und Mitte September nochmals daran erinnert. Wurde von einer juristischen Person oder Personengesellschaft der Vertreter nicht oder verspätet benannt, konnte seine Aufnahme in die Nominierungsliste nicht erfolgen. Schöne Grüße aus Nürnberg Rim Khemis
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