@Debbie schrieb: Da ich nicht im Lohnbereich arbeite, kann ich keine Probeabrechnung erstellen. Ich hatte da leider unterstellt das Sie diesen Fall jetzt als Mandant in einer Kanzlei zu bearbeiten haben. Macht es beim Netto nachher etwas aus? Kurze Antwort: Ja! Ich bin ja def. Der Meinung das dies falsch gemacht wird, aber die Perso Abteilung meint es wäre so richtig... Tja, da wäre die Frage (liest man ja nichts raus) ist das jetzt Ihre Abrechnung oder die eines anderen. Wenn Ihre, dann dürfen Sie tätig werden, wenn nein, dann muss man sich fragen warum Sie die in der Hand haben. Was hat man denn da für Möglichkeiten um dies prüfen zu lassen? Da Sie augenscheinlich in einem Unternehmen tätig sind: Betriebsrat oder Geschäftsführer, oder andere Personen die Weisungsbefugnisse haben könnten hier angesprochen werden. Zusätzlich könnte man über die Personalabteilung auch eine schriftliche Stellungnahme des Steuerberaters anfordern. Haben Sie die Vermutung, dass Sie persönlich geschädigt werden, dürften Sie u.U. auch andere Schritte gehen wie es ja auch @m_brunzendorf schreibt. Allerdings wäre empfehlenswert vorab bei einer eventuell vorhandenen Rechtschutzversicherung mögliche Kostenübernahmen zu prüfen. Tatsächlich ist aber dann hier in der Community (i.d.R.) Schluss.
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