Hallo Community, ich habe eine grundsätzliche Frage. Wenn ich die Lohnabrechnung mit einer Beitragsnachweisschätzung durchführe, kann ich dann den Monatswechsel zum Beispiel erst zum 08. des Folgemonats durchführen und mir bis dahin Zeit lassen? Wenn ja, muss ich zusätzliche Meldungen übertragen oder ist das mit dem letzten Monatswechsel und der Automatische Schätzung der Beitragsnachweise und der Übertragung erledigt. So dass ich im laufenden Monat nur noch die im letzten Monat geschätzten Beiträge pünktlich zum drittletzten Bankarbeitstag überweisen muss? Für die Hilfe bedanke ich mich im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Reinhardt
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