Hallo, ich habe eine Frage zur Auswertung 420. Hier werden ja ab 2018 monatlich die Werte für die BG ermittelt. Beim Jahreswechsel 2017/2018 bestand ja das Problem, dass die BG Jahresmeldung 2017 bei einer Wiederabrechnung Einzelne Personalnummer nicht mit korrigiert wurde, sondern nur bei einer WIederabrechnung komplett. Besteht diese Problem bei der 420- Auswertung auch? Das würde ja bedeuten, dass man garkeine Wiederabrechnungen nur für einzelne Personalnummern machen kann. Oder ist es mehr oder weniger nicht so wichtig, da eine Übermittlung ja sowieso nicht stattfindet und die Beitragsbemessung anhand der Jahresmeldung erfolgt. Über Antworten würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank!
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