Hallo Community, ich habe einen Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe, mit dem ein Aufhebungsvertrag zum 31.01.2019 geschlossen wurde. Jetzt habe ich das erst nach der Lohnabrechnung Januar erfahren. 1. Frage: Ist es sinnvoll eine Wiederabrechnung auf die einzelne PNr zu machen oder nicht? 2. Frage: Vom Programm erhalte ich einen Fehler, dass bei gekündigten Arbeitnehmer keine Abrechnung von S-Kug zulässig ist, da im Januar teilweise schon witterungsbedingter Arbeitsausfall in Höhe von 68,50 h Ausfallstunden war (z.B. vom 28.-31.01.19). Zur Vermeidung von S-Kug entnimmt das Programm die Ausfallstunden aus dem Arbeitszeitkonto. Darin waren 68,5 h Plusstunden. Was muss ich ändern, damit ich diesen Fehler nicht mehr erhalten. Andere Lohnart evtl.? Bitte um Hilfe. Vielen Dank im Voraus
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