Zuerst ein frohes Neues Jahr!:) Danke für Ihre Antwort. Das Datev bei mir (Gehaltsempfänger) die wöchentlichen Arbeitszeite für die BG reinzieht, kann ich eben sehen. Aber die Sollzeiten sind nicht gleich geleisteten Stunden, die BG gemeldet haben will.Damit ist auch bereits klargestellt, dass die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden anzugeben sind und nicht etwa die Soll-Arbeitszeit. Daraus folgt weiterhin, dass Fehlstunden und Ausfallzeiten wegen Krankheit, Urlaub, Feiertagen etc. nicht gemeldet werden dürfen. Meine Frage dazu. Wenn ich die genommenen Urlaubstage bzw. die Kranktage mit dem Bearbeitungsschlüssel 71/72 jeden Monat erfasse, müsste doch möglich sein daraus die Stunden zu ermitteln und z.B. über eine Lohnart von den BG-Stunden abziehen zu lassen.
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