Sehr geehrten Damen und Herren, folgender Hinweis taucht seit neuestem nach der Lohnabrechnung in Lohn und Gehalt auf: Hinweis #LN17800 DEÜV DEÜV: Senden Sie die bereitstehenden DEÜV-Meldungen vor dem Monatsabschluss Dezember, damit diese nicht gelöscht werden. Andernfalls können gelöschte DEÜV-Meldungen über den Menüpunkt 'Abrechnung - DEÜV-Meldung' auf Mitarbeiterebene wiederhergestellt werden. Sorry, aber was soll der Mist? Vorher konnte ich den Lohn in zwei Arbeitsschritten abrechnen. Jetzt sind es wieder drei und ich darf nicht vergessen die DEÜV-Meldung vor dem Monatsabschluss zu senden. Bitte unbedingt beim nächsten Lohnupdate wieder ändern!!! Mit freundlichen Grüßen Petra Rademacker
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