Wenn ich das Thema nochmal aufgreifen darf. Habe heute meine schriftliche Abschlussprüfung zum Groß- und Außenhandelskaufmann absolviert und im Teil Rechnungswesen gibt es nur diesen einen strittigen Punkt. Hier aber aus Sicht des Kunden. "Wir" haben eine Rechnung doppelt bezahlt und erhalten eine Rückuberweisung die wir kontieren sollen. Zur Wahl standen *Forderungen *Kreditinstitute *Vorsteuer *Kasse *Verbindlichkeiten *Umsatzsteuer Ich habe mich für Kreditinstitute an Verbindlichkeiten entschieden. Weil: Bei erster Bezahlung sind ja die Verbindlichkeiten ausgeglichen! Durch die zweite Überweisung hatten die verbindlichkeiten dann ja einen negativen Bestand. Und durch die Rückuberweisung werden die Verbindlichkeiten wieder hoch auf 0 gesetzt. Kann man der Logik folgen? Würdet ihr das als richtig interpretieren? Oder wäre der Betrag eher in den Forderngen im haben zu Buchen? Aber das wirkt mir nicht ganz schlüssig weil wo soll die Forderung herkommen die da ausgebucht wird? Und bilde mir ein in der Praxis ist meine Variante die üblichere. Danke für eure Antworten zu meinen belanglosen Azubiproblemen 🙂
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