Hallo zusammen, ich habe folgende Frage: Eine Mitarbeiterin kehrt am 5.7.18 aus Ihrer Elternzeit zurück und arbeitet für 2 Monate (bis 4.9.18) verkürzt für 30 Stunden. Da sie noch Elternzeit übrig hat, nutzt sie während dieser Zeit das Elterngeld Plus. Ich habe also in Ihren Personaldaten unter Mutterschutz die Elternzeit bis zum 04.09.18 angegeben. Des weiteren habe ich bei Fehlzeiten die Elternzeit bis zum 4.7.18 eingestellt. Nun habe ich ab Juli ihre Entlohnung und die Stundenanzahl geändert. Wie wird jetzt aber im September ihr Lohn korrekt berechnet? Denn bis zum 4.9.18 arbeitet sie ja noch 30 Stunden und ab 5.9.18 wieder 40 Stunden? Wie kann ich das korrekt bei der Entlohnung und Stundenanzahl eintragen? Ich bin dankbar für jede Hilfe! Lg
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