Auch hier wird wieder deutlich, dass das Ziel, "Prozesse zu vereinfachen und zu verschlanken", hier nicht erreicht wird, weil die Organisation der Belege (Heften, Belegtyp etc.) und das Erfassen in 2 Arbeitsschritte unterteilt wurde, während es bisher in einem Arbeitsschritt erledigt werden konnte. Dies mag mit Blick auf künftige mobile Prozesse und Szenarien sinnvoll sein. Solange es diese aber noch nicht gibt, ist das schlicht eine große Verschlechterung des Prozesses. Das sehe ich aber ganz genau so! Wenn - warum auch immer - im Scanmodul vergessen wird, die Belege zu heften, muss der Mandant nun vielfach mehr klicken, um die Belege zu heften, entheften oder anderweitig zu bearbeiten. Der Bereich der Belegerfassung ist auf den eigentlichen Kernprozess - das Erfassen - ausgerichtet. Funktionen zum Filtern sowie zur Organisation eines Belegs (Heften, Belegtyp ändern, Verschieben in einen Ablageort etc.) wurden bewusst als vorbereitende Tätigkeit auf die Belegübersicht zurückgeführt. Auch das kann ich nicht nachvollziehen. Warum wurden aus einem Prozess nun zwei gemacht? Jetzt muss ich erstmal alles vorbereiten um es dann im zweiten Schritt zu bearbeiten. Mein Hauptargument bei Einsatz von UO: Sowohl Mandant als auch Berater fassen den Beleg nur noch ein einziges Mal an. Jetzt aber muss der digitale Beleg schon alleine durch den Mandanten zwei Mal begutachtet und im Zweifel bearbeitet werden. Was soll das?
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