Hallo Community, ab dem 1. Januar 2019 ist das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 für die Entsendung von Arbeitnehmern in EU-Mitgliedsstaaten verpflichtend. Schon im nächsten Jahr 2018 können Sie mit unseren Lohnprogrammen LODAS und Lohn und Gehalt die A1-Bescheinigung/Ausnahmevereinbarung elektronisch erstellen und übermitteln. Haben Sie bereits Erfahrung bei der Erstellung der A1-Bescheinigung/Ausnahmevereinbarung? Wer ist für das Ausfüllen der Papiervordrucke bei Ihnen zuständig? Was läuft gut und worüber stolpern Sie in Ihrer täglichen Arbeit? Gerne können Sie sich diesbezüglich auch mit mir persönlich in Verbindung setzen. Sie erreichen mich per Nachricht über mein Profil oder über die bekannten Servicekanäle. Ich freue mich von Ihnen zu hören. Freundliche Grüße Philipp Seiler Produktmanagement Lohn und Gehalt DATEV eG
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