Hallo zusammen, ist es korrekt, dass bei Lohnarten, die in den Bewegungsdaten (monatlich) erfasst werden, die Steuerung des Teillohnzahlungszeitraumes außen vor bleibt, also vom Entgeltabrechnungssystem nicht umgesetzt wird? Wird die Lohnart hingegen in den festen Be- und Abzügen erfasst, erfolgt die Steuerung und Anwendung des Teillohnzahlungszeitraumes. Diese Frage stellt sich unter der Voraussetzung, dass über die Lohnartenparameter die Steuerung des Teillohnzahlungszeitraumes hinterlegt ist. Gibt es ggf. die Möglichkeit über die Lohnartenparameter dies für die Bewegungsdaten und die festen Be- und Abzüge unterschiedlich zu steuern? Unabhängig, ob dies nun logisch/sinnvoll/notwendig ist oder nicht. Vielen Dank, P. Müller
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