Moin, moin Herr Lutz, vielen Dank für den Hinweis. In dem Merkblatt heißt es: "Wenn der Antragsteller ein (Einzel-)Unternehmen ist, das nicht Teil einer Unternehmensgruppe ist, ist zu prüfen, ob dieses Unternehmen in Schwierigkeiten war. Neben Kapital- und Personengesellschaften (beispielsweise AG, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Kommanditgesellschaft) können auch Einzelselbstständige ein Unternehmen sein und damit an den Kriterien eines Unternehmens in Schwierigkeiten zu messen sein." Ich sehe hier nur eine allgemein gehaltene Prüfungspflicht. Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften unterliegt das Eigenkapital bei Einzelunternehmen ja nun erfahrungsgemäß häufigen Schwankungen und wird regelmäßig zu den Bilanzstichtagen dargestellt. Das gezeichnete Kapital ist dagegen ein fester Wert, das Eigenkapital bei Einzelunternehmen nicht. Wie kann ich denn "die Hälfte" von einem Wert ermitteln, der nicht fixiert ist.
... Mehr anzeigen