Hallo zusammen, Danke für Info zur Weiterführung von bestehenden BAV-Verträgen. Wir haben den Fall, dass ein Mitarbeiter zwei Jahre frei gestellt war, um eine Weiterbildung zu absolvieren. Für den BAV-Vertrag haben wir damals eine Freigabeerklärung abgegeben, damit der Mitarbeiter während seiner Weiterbildung die Beiträge privat einzahlen kann. Dieses Vorgehen hat uns die Versicherung so empfohlen. Nun arbeitet der Mitarbeiter wieder und möchte für diesen bestehenden Vertrag wieder Entgelt umwandeln. Die Versicherung sagte uns, wir müssten nun die 15% Pflichtanteil bezahlen, da es eine neue Übernahmeerklärung und Entgeltumwandlungsvereinbarung gibt. Das verstehen wir nicht, es handelt sich doch um einen bestehenden Vertrag, der im Jahre 2010 abgeschlossen wurde. Auch die Höhe der Entgeltumwandlung ändert sich nicht. Müssen wir nun den AG-Pflichtanteil zahlen oder nicht? Ich freue mich auf Antworten. Viele Grüße Sabine
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