Muss die einfache Signatur geändert werden, wenn man den Schriftsatz eines Kollegen qualifiziert elektronisch signiert? Haben wir nie geglaubt! Und mussten es aus Vorsorge doch machen, z.B. bei Berufungen. Der BGH hat am 28.02.24 (IX ZB 30/23) entscheiden, dass derjenige, der qualifiziert signiert, ohne weiteres die Verantwortung für den Schriftsatz übernimmt, so dass keine weiteren Änderungen am Schriftsatz mehr nötig sind. Qualifizierte Signatur, Versand und gut. Vielleicht hilft das auch anderen in der täglichen Praxis. Endlich Klarheit in beA beim Signieren von Schriftsätzen der Kollegen - SCHLÜNDER | RECHTSANWÄLTE Allgemein (schluender.info)
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