Guten Tag, bezüglich Ihrer Anfragen zum Leistungsdatum, können wir nun abschließend Folgendes mitteilen: Sie möchten in Auftragswesen online eine Rechnung erfassen, bei der das Leistungsdatum höher als das Rechnungsdatum ist. Dies ist programmseitig seit dem 01.07.2019 nicht mehr möglich. In Vorbereitung auf die Implementierung des Leistungsdatums in Belege online und der anschließenden Weitergabe an die Kanzlei wurde eine neue Prüfung eingebaut (vgl. Informations-Dokument 1005862). Diese Prüfung stellt sicher, dass ein eingegebenes Leistungsdatum identisch mit dem Rechnungsdatum ist bzw. zeitlich davorliegt. In Kanzlei-Rechnungswesen können nur Buchungssätze verarbeitet werden, bei denen das Leistungsdatum gleich dem Rechnungsdatum ist oder zeitlich davorliegt. Um programmseitig hier einen durchgängigen Prozess zu garantieren, beginnt diese Prüfung bereits in Auftragswesen online. Hintergrund: Wenn das Leistungsdatum kleiner/gleich dem Rechnungsdatum ist, kann Kanzlei-Rechnungswesen die Steuer- und Leistungsperiode mit den verfügbaren Informationen aus der Rechnung eindeutig ermitteln. Bei Rechnungen, bei denen ein Leistungsdatum erfasst wird, welches zeitlich nach dem Belegdatum liegt, handelt es sich im Regelfall um Anzahlungs- oder Abschlagsrechnungen. Für solche Rechnungen ist korrekterweise ein voraussichtliches Leistungsdatum zu erfassen und die Kennzeichnung als Anzahlungs- oder Abschlagsrechnung notwendig. Auftragswesen online unterstützt derzeit das Schreiben von solchen Rechnungen nicht (vgl. Informations-Dokument 0904048). Mit freundlichen Grüßen Nicole Müller DATEV eG
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