Hallo Datev, nach der Berechnung einer Tantieme auf Grundlage des handelsrechtlichen Gewinns erscheint folgender Hinweis: Hinweis Tantieme (2017) Die Tantiemesumme in Höhe von 8.674 EUR überschreitet 50% des Jahresüberschusses vor Steuern und Tantiemen in Höhe von 16.059 EUR um 645 EUR . Einzelheiten siehe Liste 'Bemessungsgrundlagen' für die Tantieme, Block 'Kennzahlen zur Angemessenheit der Tantieme-Summe'. Beachten Sie die Beschränkungen des BMF-Schreibens v. 14.10.2002 (BStBl I 2002, S. 972), LEXinform/Info-Datenbank Dok.-Nr. 0576856 . Einen Vorschlag für die Höhe der Tantiemen, der die Bedingung erfüllt, können Sie in Wirtschaftsberatung im Programm Steuergestaltung bzw. Wirtschaftsberatung classic ermitteln lassen. Ich habe aus dem Programm Bilanz den handelsrechtlichen Gewinn übergeben lassen. Dieser soll BMG für die Tantieme sein. DIe Tantieme beträgt 50% des handelsr. Gewinns. Der steuerliche Gewinn ist in diesem Fall niedriger. Nun erscheint mir der Hinweis, weil das Programm den steuerlichen Gewinn zum Zwecke der Angemessenheit vergleicht. Das ist m.E. unlogisch oder habe ich einen Gedankenfehler? Über eine kurze Info würde ich mich freuen. N.Paura
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