Hallo, ja, das es nicht durch die Agentur für Arbeit erstattet wird ist mir bewusst. Ich bin aber der Meinung, dass es durch die Krankenkasse erstattet wird. Die Krankenkasse teilte mir aber mit, dass wir keine U1 für den entsprechenden Monat abgeführt haben (da der Mitarbeiter zu 100% in Kurzarbeit ist) und will uns deshalb das ausgefallene Entgelt vom Feiertag nicht erstatten. So wie ich es verstehe wird keine U1 abgeführt da der Mitarbeiter ja zu 100% in Kurzarbeit ist, aber für den Feiertag müssen wir es doch trotzdem erstattet bekommen? Hab ich hier einen Fehler? Wir sind 20 Mitarbeiter. LG
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