@deusex schrieb: Ich kann Ihre Zweifel, nicht aber das Unverständnis nachvollziehen und ohne eine Lösung, die es Ihnen erlaubt, in die Zukunft zu schauen wird das nichts. Es ist doch auch unerheblich, ob noch einer am 01.09.2022 in die "Begünstigung" eintritt, denn ein Korrektur der LSt-Anmeldung wäre dann sowieso zu machen, um den Anspruch auf Erstattung der EPP geltend zu machen. Sie werden sowieso bei Schwankungen eine Wdh abrechnen müssen. Wie wollen Sie denn sonst in die Zukunft sehen ? Natürlich ist bei mehreren hunderten Arbeitnehmer mit Probeabrechnung nicht praktikabel, aber wenn Ihr Mandant oder der Arbeitgeber dies partout und zielgenau möchte, bliebt Ihnen nichts anderes übrig. Sie können auch nach August den September gleich voll abrechnen und korrigieren die Abweichler. Die Auszahlung der EPP ist netto bei jedem anders, also was wollen Sie dann haben, wer und wie soll das dann gelöst werden ? Ich meine, Sie müssen doch auch realistische Vorstellungen haben und wenn Arbeitgeber dann eben am 01.09.2022 auszahlen will, muss er eben entsprechend agieren oder besonderen Aufwand in Kauf nehmen. Wie wäre es einfach mit meinem zweiten Vorschlag, auf den Sie nicht eingegangen sind ? Vorschuss und "Endabrechnung". Wäre das eine Möglichkeit? Die FAQ haben genau das im Blick : "Organisatorisch & arbeitstechnisch auch später." Wir werden die EPP Ende September mit den endgültigen Personalabrechnungen ermitteln und empfehlen, diese mit dem September-Gehalt/Lohn auszuzahlen; wer früher zahlen will, soll einen Vorschuss darauf mit 150,00 € auszahlen, der dann verrechnet wird. Fertig. Die EPP soll im September mit der Lohnabrechnung August abgewickelt werden und alle AN mit Eintritt 01.09. dann später - dafür möchte ich die programmtechnische Umsetzung wissen. Keine Ahnung was daran so unverständlich ist? Das ist doch der absolute Standardfall und entspricht genau den Vorgaben.. was soll ich da bitte mit Vorschüssen oder anderen unpraktikablen Notlösungen rummachen.. Oder mal anders direkt an die Datev gefragt: Wird man den Auszahlungsmonat nur einheitlich auf Mandantenebene auswählen können oder eben auch individuell für einzelne Arbeitnehmer?
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