Die neuen Pflichtangaben zum Ergebnis (Zeile 32) bzw. Finanzierungsbedarf (Zeile 33) der wohlfahrtspflegerischen Gesamtspähre sind lt. EDÜ-Fehlermeldung nicht zulässig, da die Erklärung in Zeile 31 angeblich nicht gemacht wurde (Zweckbetriebe werden nicht des Erwerbs wegen unterhalten). Tatsächlich ist die Angabe in Zeile 31 aber korrekt gemacht. Technischer Fehler? Im Übrigen ist im Formular kein negativer Werte für das Ergebnis (Zeile 32) erlaubt, womit nur Gewinne erklärt werden können. Technischer Fehler?
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