Hallo Zusammen, bei einen Beschäftigungsverbot mit Vollausfall sind da auch vorher geleistete steuerfreie Zeitzuschläge (Nacht, Sonntag, Feiertag) mit dem Mutterschutzlohn auszuzahlen? Wenn ja, was muss bei den Lohnarten geschlüsselt werden und sind diese dann durch die Auszahlung als Mutterschutzlohn steuer- und sv-pflichtig? (was wird unter Mandantendaten - Lohnarten - bei "Erstattungsfähigkeit nach AAG und Durchschnittspeicher geschlüsselt, falls sie zum Mutterschutzlohn gehören) Besten Dank vorab für die Antworten. Viele Grüße Rolf Machholz
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