Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, die Möglichkeit der Nutzung der authentifizierten Übermittlung der Steuererklärung finde ich ganz interessant. Soweit es geht nutze ich die Möglichkeit: ich sende dem Mandanten die Erklärung zu (z. B. per Mail) und dieser gibt mir die Bestätigung dass ich sie übermitteln kann. Vor allem wenn man keine Belege mitschicken muss, wie z. B. bei der Umsatzsteuererklärung. Mich interessiert ob Sie die Möglichkeit bereits nutzen und wenn ja wie bei Ihnen der Ablauf ist. Noch interessanter finde ich aber die Möglichkeit wenn man auch bei der Einkommensteuererklärung keine Belege versendet. Bei Rückfragen durch das FA kann man diese dann noch einsenden falls sie benötigt werden. Hat mit dieser Vorgehensweise schon jemand Erfahrung? Ich freue mich auf Ihre Meinungen und Erfahrungen. Viele Grüße Michael Blieninger
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