Danke Björn! Mitarbeiter in Elternzeit haben einen entsprechenden Eintrag in den Fehlzeiten und werden demzufolge nicht abgerechnet. Könnte es reichen, die Elternzeit im Bereich "Mutterschutz" stehen zu lassen und die Fehlzeit für die Zeit der Teilzeit zu entfernen? Gruß Micha
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