Guten Tag aus Hamburg, wir haben bei einem Mandanten 3 Mitarbeiter, die die Regelaltersgrenze schon erreicht haben, aber noch keine Rente beantragt haben und damit (nach meinem Verständnis) keine Altersvollrentner sind. Die Rentenversicherung wird in voller Höhe berechnet und abgeführt. Der Beitragsschlüssel 1101 wurde auch durch die TK bestätigt. Lohn & Gehalt stört sich allerdings daran, dass wir den Eintrag zum Verzicht auf die RV-Freiheit nicht gefüllt haben: Fehler #LN03533 Der Beitragsgruppenschlüssel in der RV ist 'Voller Beitrag', der Arbeitnehmer hat aber die Regelaltersgrenze gem. § 235 SGB VI bereits erreicht und eine Verzichtserklärung auf die RV-Freiheit bei Rentnern liegt für den Monat 01/2017 nicht vor. » Prüfen Sie den Sachverhalt und korrigieren Sie ggf. den Beitragsgruppenschlüssel-RV oder das Datum für die Verzichtserklärung auf die RV-Freiheit bei Rentnern unter Stammdaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten bzw. die Versicherungsnummer und das Geburtsdatum unter Stammdaten | Personaldaten. Nach meinem Verständnis kann ich auf die RV-Freiheit nur verzichten, wenn ich Bezieher einer Altersrente bin (§5 Abs.4 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 SGB VI). Damit wäre ein Eintrag unter Arbeitnehmer - Sozialversicherung - Berechnungsgrundlagen - Eingaben für Rentner falsch. Habe ich hier einen Denkfehler oder fehlt an anderer Stelle noch eine Änderung? Ich freue mich auf jede Rückmeldung. Schöne Grüße Melanie Kaltofen
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