Hallo Frau Rattmann, wenn ich Sie richtig verstehe, hat der Mitarbeiter im Januar noch kein S-KUG erhalten, weil die Ausfallstunden durch Entnahme aus dem Arbeitszeitkonto ausgeglichen werden konnten. Dafür haben Sie wahrscheinlich auch Zuschusswintergeld abgerechnet. Hier wäre aus meiner Sicht eine Korrektur nötig. Ab dem Tag, an dem der Aufhebungsvertrag abgeschlossen wurde, darf kein ZWG mehr bezahlt werden. Ich würde hier einfach das ZWG mit einer manuellen Eingabe in den Bewegungsdaten korrigieren. Viel Erfolg
... Mehr anzeigen