Guten Tag, wir hilft das Infodokument # 1003329 und die Ergänzung in Dokument # 1003552 leider nicht wirklich weiter. Nach Kopieren der GmbH-Buchhaltung auf die atypisch stille Gesellschaft und anschließendem Aufruf der E-Bilanz erhalte ich diverse Fehlermeldungen, welche Konten nicht bebucht werden dürfen (Stichwort: Kontenzweck). Hierbei handelt es sich u.a. um die Geschäftsführerbezüge, Forderungen gegen den GmbH-Gesellschafter, die Körperschaftsteueraufwendungen, das gezeichnete Kapital … wie haben Andere diese Problematik gelöst? Müssen tatsächlich alle Sachverhalte manuell umgebucht werden? Und wenn ja wohin? GF auf andere Personalaufwandskonten Forderung auf sonstige Vermögensgegenstände Körperschaftsteueraufwand als ? Das kann doch nicht der Weisheit letzter Schluss sein! Und gibt es eventuell Berater, die die E-Bilanz nach wie vor unter der Steuernummer der GmbH übermitteln und das Finanzamt ist damit einverstanden? Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen! Manuela Butz
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