Hallo @ccalfha , soweit OPOS verwendet wird, weicht man vom Zu- & Abflussprinzip ab. Die Verbindlichkeiten, die stehen bleiben, werden zur Richtigstellung in der Auswertung und im Übergabeprotokoll mit einem Minus unter den sonstigen Werbungskosten dahin korrigiert, dass der Überschuss (in Summe) richtig ermittelt wird. Die Kostenstelle muss bei der Zahlung (z.B. über Bank) angegeben werden, damit eben diese Korrektur beim entsprechenden Objekt vorhanden ist. Beispiel: Es wurde für das Objekt 1 Teststraße (Kostenstelle 1) die Verbindlichkeit gegen den Schornsteinfeger gebucht. Ausweis: Umgelegte Kosten Schornsteinfeger € 100,00 Sonstige Werbungskosten € -100,00 Überschuss € 0,00 Mit der Zahlung (Kreditor an Bank KOST 1 € 100,00) muss die Zahlung dem Objekt zugeordnet werden. Damit ist der Ausweis des Objektes 1 Teststraße wie folgt: Umgelegte Kosten Schornsteinfeger € 100,00 Sonstige Werbungskosten € 0,00 Überschuss € -100,00 Viele Grüße Martina Harwarth | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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