Hallo liebe Community, ich habe heute mal Gebrauch gemacht von Sonderbilanzen in DATEV. Ich habe eine GmbH & Co. KG. Diese zahlt eine Haftungsvergütung (gebucht #4949) an die Verwaltungs-GmbH. Ein Gesellschafter (A) bekommt eine monatliche Vergütung (gebucht #4948). Ein anderer Gesellschafter (B) wurde bereits bis dato über einen eigenen Bestand als SoBil gebucht. Gesellschafter B habe ich einfach nur den Bestand der GmbH & Co. KG zugeordnet. Durch diese Zuordnung bekomme ich aber nun bei dem Wertübergabeprotokoll den Hinweis: Sie haben unter Stammdaten | Gesellschafter mindestens eine SoBil zugeordnet. Dadurch wird der vorläufige Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb nicht mehr um die Konten zur Mitunternehmerschaft (z.B. Vergütungen an Mitunternehmer §15 EStG) korrigiert. Werden die Haftungs-/Mitunternehmervergütungen nicht in den Sonder-/Ergänzungsbilanzen gebucht, müssen diese manuell im Gewerbesteuerformular ergänzt werden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Sinn des ganzen ist, nun die Vergütungen händisch in der GewSt zu erfassen, zumal wenn ich diese dort in dem Abschnitt Mitunternehmerschaft/ Sonder- und Ergänzungsbilanzen erfasse, werden diese Werte wohl nicht in die E-Bilanz weitergegeben. Die SoBil von dem bereits bestehenden Bestand wird einwandfrei in der GewSt berücksichtigt. Jemand eine Idee? Liebe Grüße und schöne Ostertage Philipp Hartwig
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