Hi, ich habe folgendes Problem und hoffe auf Denkanstöße. Der einzige Kommanditist unserer GmbH & Co. KG ist ab 30.6. auch zur Geschäftsführung berechtigt, damit wird die bisher rein gewerblich geprägte KG entprägt und ist fortan nur noch vermögensverwaltend (hier Vermietung & Verpachtung) tätig. Mein Problem, wie bilde ich das ab? Die Entprägung gilt als Betriebsaufgabe und führt zur Aufdeckung der stillen Reserven. Buche ich die Entnahme des Grundstücks zum gemeinen Wert dann zum 30.6. (nur) in der Steuerbilanz? In der Handelsbilanz buche ich das Wirtschaftsjahr bis zum 31.12. dagegen komplett "normal" durch? Steuerrechtlich erfolgt ab dem 1.7. dann nur eine Einkünfteermittlung nach § 21 EStG, dementsprechend auch keine Anlage EÜR und keine E-Bilanz Ist das so möglich und sinnvoll? Oder gibt es da einen besseren Weg? Vielen Dank vorab!
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