Hallo zusammen, wir hängen kurzfristig mitten in einem Betriebsübergang (§613 BGB) und bekommen die Daten jetzt per Mandantenübertrag vom Steuerbüro des Indolvenzverwalters überstellt (bleibt LODAS). Die letzte Abrechnung ist zum Zeitpunkt der Übertragung bereits abgeschlossen, die MA alle mit Grund 30 abgemeldet. Nun meine Frage zum möglichen weiteren Vorgehen, leider muss alles sehr schnell gehen. Vielleicht hat jemand schon Erfahrungen damit gemacht und kann Tipps geben bzw. mir die Richtung geben, wenn ich komplett falsch ansetze ... Im Bestand habe ich einen "Altmandanten", aktuell seit 01/2021 ohne AN, dessen Unternehmen und Betriebsnummer die übergehenden Mitarbeiter vom Grundsatz her aufnehmen soll. Diesen könnte ich ggf. nutzen, würde aber u.g. andere Ansätze ggf. den Vorzug geben. Wie gehe ich jetzt strategisch und zeitlich am günstigsten vor bzw. was geht technisch überhaupt? Variante 1 - den übertragen Mandanten weiter nutzen - schnellste Lösung, denke ich - aber umsetzbar? Kann ich den übertragenen Mandanten des abgebenden Büros weiter für mich nutzen? Nach der Übernahme und den Auswertungsabrufen der alten Bestandsdaten und Auswertungen den Mandanten für mich nutzbar herrichten - sprich aktuelle/neue Mandantendaten eintragen, ggf. Änderung Datensatz Betriebsdatenpflege etc. einpflegen, MA mit neuem Eintrittsdatum neu anmelden, neue Beitragsschätzung abgeben etc. ??? Dann wären alle Daten zu Lohnarten, zu KK etc. schon vorhanden und die Fehlerquellen am minimalsten ... Variante 2 - Mandant komplett kopieren Den übertragenen Mandanten komplett (AN; LOA; KK etc.) auf eine neue Mandantennummer kopieren und von dort aus weiter bearbeiten wie oben geschrieben ... Variante 3: - MA Daten auf "Altmandanten" kopieren Alle MA Daten aus dem übertragenen Mandanten auf den bestehenden "Altmandanten" kopieren und den Rest (KK, LOA etc.) anpassen. Das dürfte die aufwendigste Option sein ... Danke vorab für Hilfsansätze und Ideen ...
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