Hallo liebe Community, darf ich noch einmal nach den Erfahrungen bei Ihnen fragen, was die Abrechnung der EPP als steuerlicher Einmalbezug anbelangt: Wir haben einen Mandanten mit einigen Neueintritten im Jahr 2022 (alle vor dem 01.09.2022) und nun habe ich bei der September-Abrechnung 2022 gesehen, dass bei fast gleichem Gehalt und gleicher Steuerklasse etc. unterschiedliche Lohnsteuerabzüge bei den neu eingetretenen AN erfolgte - von 0 € LSt-Abzug bis zu 80 €. Woran das liegt habe ich herausgefunden: Ich habe bei keinem der Neueintritte in 2022 nach den steuerlichen und sozialversicherungspflichten Werten des Vorarbeitgebers gefragt, somit rechnet DATEV korrekterweise den Einmalbezug EPP über die Jahreslohnsteuertabelle anhand der fehlenden Vor-Daten und der unterschiedlichen Eintrittsdaten (z.B. 01.04, 01.07., 01.08.) auch mit unterschiedlichen LSt-Beträgen. Dann müsste ich entweder die betroffenen AN nach den Vorarbeitgeber-Werten fragen. Wenn sie das nicht preisgeben möchten, müsste ich nach den Vorarbeits-Tagen bis zum Eintritt fragen, dann rechnet DATEV anhand einer Vereinfachungsregelung und weist aber im Dezember (oder bei früherem Austritt) den Großbuchstaben "S" in der LSt-Bescheinigung aus, was bedeutet, diese AN werden eine Pflichtveranlagung durchführen müssen. Wegen der Eile der Lohnabrechnung 9/2022 und da ich vermutlich die Daten der AN nicht mehr rechtzeitig bekomme, habe ich einmal selbst die SV+Steuertage bis zum Eintritt selbst errechnet und so abgerechnet. Meine Fragen sind nun: Wie wird das von Ihnen in der Praxis gehandhabt ? Werden i. d. Regel die Werte des Vorarbeitgebers vorgetragen ? Bzw. nur die Tage vorgetragen und dann mit "S" in der LSt-Bescheinigung ausgewiesen ? Ich könnte das Thema auch "ignorieren" (komischerweise kommt hier kein Hinweis von DATEV bei der Neuanlage oder bei Abrechnung eines Einmalbezugs bei unterjährigen Eintritten), nur in diesem Fall ahne ich schon, dass sich die MA der unterjährig Eingetretenen die Lohnabrechnung ansehen werden und dann fällt schon sehr auf, dass hier unterschiedliche LSt-Abzüge stattgefunden haben. Wenn ich nicht nachfrage und selbst Tage eingebe, werden sie zu einer Pflichtveranlagung herangezogen, woran ich auch nicht dafür verantwortlich sein möchte. Herzlichen Dank schon Vorab für die Erfahrungs-Infos und ein schönes Wochenende, Barbara D.
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