Ja, es ist von uns angedacht, dass wir Belege für den Mandanten scannen und in DUO hochladen. Wenn ich für den Mandanten eine Unterberaternummer beantrage, dann unterschreibt er meines Wissens keine besondere Vereinbarung mehr. Theoretisch weiß er also nicht, dass ich seine Belege digital in der Cloud ablege - und das war der Diskussionspunkt, ob hier ein gesondertes Einverständnis des Mandanten eingeholt werden muss. Zum Workshop: das Projekt "start digital" ist von DATEV initiiert und begleitet "ausgewählte" Kanzleien bei der Umsetzung von DUO bei mindestens zwei Mandanten.
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